Kostenerstattungsverfahren
Psychotherapie für gesetzlich Versicherte
Kostenerstattung – Psychotherapie auch in meiner Privatpraxis
Sie sind gesetzlich versichert und suchen einen Psychotherapieplatz?
Auch als gesetzlich versicherte Person können Sie eine Psychotherapie in meiner Privatpraxis in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kosten für die Behandlung dabei über das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erstattet bekommen.
Dieses Verfahren ermöglicht eine Psychotherapie in einer qaulifizierten Privatpraxis, wenn eine notwendige psychotherapeutische Behandlung zeitnah erforderlich ist, aber trotz nachweislicher Bemühungen kein geeigneter Therapieplatz bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung, bzw. einer Vertragspsychotherapeutin oder einem Vertragspsychotherapeuten in einer zumutbaren Zeit nicht möglich ist. Nach § 13 Absatz 3 SGB V haben gesetzlich Versicherte demnach einen Anspruch auf Kostenerstattung, wenn die gesetzliche Krankenkasse nicht in der Lage ist, eine „unaufschiebbare Leistung rechtzeitig zu erbringen“. Die Entscheidung in welcher Höhe die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, überliegt dabei ihrer Krankenkasse.
Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung und begleite Sie durch die notwendigen Schritte.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Voraussetzung ist zunächst, dass eine psychotherapeutische Behandlung medizinisch erforderlich ist. Dies wird im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde festgestellt und entsprechend dokumentiert.
Darüber hinaus muss nachvollziehbar sein, dass trotz eigener Bemühungen kein geeigneter Therapieplatz bei einer zugelassenen Psychotherapeutin oder einem zugelassenen Psychotherapeuten in zumutbarer Zeit gefunden werden konnte.
Für eine Behandlung in meiner Praxis sollte aus der psychotherapeutischen Sprechstunde hervorgehen, dass eine ambulante Psychotherapie empfohlen wird und eine zeitnahe Behandlung erforderlich ist. Sofern Verhaltenstherapie als geeignetes Verfahren empfohlen wird, sollte dies entsprechend dokumentiert sein.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Die Kostenerstattung muss bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt und von dieser geprüft werden.
Für die Antragstellung sind in der Regel entsprechende Nachweise über den Behandlungsbedarf und die erfolglose Suche nach einem geeigneten Therapieplatz erforderlich. Die konkreten Anforderungen können je nach Krankenkasse unterschiedlich sein.
Ich unterstütze Sie bei der Zusammenstellung und Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen und begründe die Notwendigkeit einer Behandlung in meiner Praxis aus psychotherapeutischer Sicht.
Ist ein Erstgespräch vorher möglich?
Ja, ein Erstgespräch in meiner Praxis kann grundsätzlich auch vor der Entscheidung der Krankenkasse über die Kostenerstattung stattfinden.
In diesem Fall ist das Honorar zunächst selbst zu tragen. Für das Erstgespräch berechne ich 134,07 € gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten*innen (GOÄ/GOP). Ob und in welchem Umfang die Kosten anschließend von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, hängt von der individuellen Prüfung und Bewilligung durch die Krankenkasse ab.
Sie haben weitere Fragen zur Kostenerstattung?
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und sich für eine Psychotherapie in meiner Praxis interessieren, können Sie sich gerne mit Ihrem Anliegen an mich wenden.
Ich informiere Sie über die individuellen Voraussetzungen und das weitere Vorgehen und unterstütze Sie bei Bedarf auch bei der Vorbereitung der Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse.